— Rechtliches —

AGB

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge zum Einkauf von Fahrzeugen auf gewerblichen Fahrzeugauktionen zwischen Serhii Ihnatiuk (IHNATIUK, Wörthstraße 168, 72766 Reutlingen, nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

Für jeden konkreten Auftrag werden Höchstgebot, Vergütung, Anzahlung und Abwicklung zusätzlich in einem schriftlichen Einzelauftrag festgehalten. Bei Widersprüchen geht der schriftliche Einzelauftrag diesen AGB vor.


§2 Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer verfügt über gewerbliche Zugänge zu Fahrzeugauktionsplattformen (derzeit Auto1, CarsOnSale und Autobid) und erbringt für den Auftraggeber eine Geschäftsbesorgung im Sinne des § 675 BGB. Diese umfasst:

Der Auftragnehmer bietet im eigenen Namen und für Rechnung des Auftraggebers, da die Plattformen ein gewerbliches Konto voraussetzen. Geschuldet wird die sorgfältige Durchführung dieser Tätigkeit, nicht der Erwerb eines bestimmten Fahrzeugs.

Nicht geschuldet sind eine Besichtigung, eine Probefahrt oder eine eigene technische Untersuchung des Fahrzeugs. Der Auftragnehmer führt keine Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse durch.


§3 Auftragserteilung und Höchstgebot

Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp sind unverbindlich und begründen keinen Vertrag. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung eines Einzelauftrags durch beide Seiten zustande.

Im Einzelauftrag legen die Parteien für ein konkretes Fahrzeug ein Höchstgebot fest. Dieses Höchstgebot ist verbindliche Obergrenze; der Auftragnehmer wird es nicht überschreiten. Ein Zuschlag zu einem höheren Betrag verpflichtet den Auftraggeber nicht.

Die dem Auftraggeber vorgelegten Fahrzeugvorschläge sind unverbindlich. Ein vorgeschlagenes Fahrzeug kann vor Gebotsabgabe von der Plattform zurückgezogen oder anderweitig verkauft werden.


§4 Anzahlung

Vor Abgabe eines Gebots leistet der Auftraggeber eine Anzahlung, deren Höhe im Einzelauftrag schriftlich vereinbart wird. Die Anzahlung dient der Absicherung des vom Auftragnehmer gegenüber der Plattform eingegangenen Gebots.

Kommt es zum Zuschlag, wird die Anzahlung vollständig auf den Gesamtbetrag angerechnet. Kommt es nicht zum Zuschlag, wird die Anzahlung nach Wahl des Auftraggebers entweder auf einen weiteren Gebotsversuch angerechnet oder unverzüglich vollständig zurückerstattet.

Zieht der Auftraggeber einen erteilten Einzelauftrag zurück, nachdem ein Gebot bereits abgegeben wurde, und kommt es zum Zuschlag, trägt der Auftraggeber die daraus gegenüber der Plattform entstehenden Kosten.


§5 Vergütung und Kosten

Die Vergütung des Auftragnehmers beträgt ab 290,00 € je Fahrzeug zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Die Vergütung ist ein Festbetrag und unabhängig von der Höhe des Zuschlagspreises. Die im Einzelfall geltende Höhe wird vor Auftragserteilung schriftlich vereinbart.

Zusätzlich zur Vergütung trägt der Auftraggeber:

Diese Positionen werden ohne Aufschlag in der Höhe weitergegeben, in der sie dem Auftragnehmer von der Plattform berechnet werden. Belege werden auf Verlangen vorgelegt.

Die Vergütung wird mit dem Zuschlag fällig. Der Gesamtbetrag ist vor Auslieferung des Fahrzeugs per Banküberweisung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.


§6 Zustand des Fahrzeugs

Fahrzeuge auf gewerblichen Auktionsplattformen werden ausschließlich anhand der von der Plattform bereitgestellten Fotos, Zustandsberichte und Schadenlisten gehandelt. Eine Besichtigung oder Probefahrt vor Gebotsabgabe ist nicht möglich.

Der Auftragnehmer gibt zu jedem vorgeschlagenen Fahrzeug seine Einschätzung der vorliegenden Unterlagen ab. Diese Einschätzung ist eine unverbindliche Bewertung der Plattformangaben und keine Zusicherung einer Beschaffenheit. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von der Plattform oder vom Einlieferer stammenden Angaben haftet der Auftragnehmer nicht.


§7 Gewährleistung

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten für die Übereignung des Fahrzeugs die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bei gebrauchten Fahrzeugen beträgt ein Jahr ab Übergabe.

Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, wird die Gewährleistung für Sachmängel des Fahrzeugs ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Ausschluss gilt nicht bei Arglist, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


§8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular wird dem Auftraggeber vor Abgabe seiner Vertragserklärung in Textform zur Verfügung gestellt.

Da ein Gebot regelmäßig vor Ablauf der Widerrufsfrist abgegeben werden muss, wird der Auftragnehmer mit der Ausführung erst beginnen, wenn der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB). Ohne diese ausdrückliche Zustimmung wird kein Gebot abgegeben.


§9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass ein bestimmtes Fahrzeug ersteigert wird, sowie nicht für Verzögerungen, Schäden oder Ausfälle im Verantwortungsbereich der Auktionsplattform, des Einlieferers oder des beauftragten Transportunternehmens.


§10 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags verarbeitet und nur insoweit an Dritte weitergegeben, als dies zur Leistungserbringung erforderlich ist — insbesondere an die Auktionsplattform und das Transportunternehmen. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.


§11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Reutlingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: August 2026